INTEGRA erhält allgemeine Bauzulassung
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) | www.dibt.de

INTEGRA erhält allgemeine Bauzulassung vom DIBt
Die Absturzsicherung INTEGRA erhält allgemeine Bauzulassung Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Damit stellt INTEGRA die weltweit einzige bauzugelassene Lösung mit einer Elementspannweite von bis zu 5.500 mm dar. Im Rahmen der Zulassung wurden – ebenfalls einzigartig – u.a. dynamische Anprallversuche durchgeführt.
Über das DIBt
Das Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt als deutsche Zulassungsstelle allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) für Bauprodukte und Bauarten. Jedes Jahr werden ca. 2000 nationale Zulassungen erteilt. Auf europäischer Ebene steht das DIBt im Wettbewerb mit den europäischen Zulassungsstellen und ist führend bei der Erteilung von europäischen technischen Zulassungen. Das Institut ist für Unternehmen tätig, die ihre Produktmärkte in Deutschland, in Europa sowie international haben.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für solche Bauprodukte und Bauarten im Anwendungsbereich der Landesbauordnungen erteilt, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere DIN Normen, nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen. Sie sind zuverlässige Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten bzw. Anwendbarkeitsnachweise von Bauarten im Hinblick auf bautechnische Anforderungen an Bauwerke. Europäische technische Zulassungen werden für Bauprodukte im Anwendungsbereich des Bauproduktengesetzes erteilt; sie dokumentieren verlässlich die Brauchbarkeit eines Bauproduktes.
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ)
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für solche Bauprodukte und Bauarten im Anwendungsbereich der Landesbauordnungen erteilt, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere DIN-Normen, nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für alle Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik erteilt. Sie stellen eine Beurteilung der Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Hinblick auf die bauaufsichtlichen Anforderungen dar.
Die Zulassungsbereiche erstrecken sich von Bauprodukten und Bauarten, etwa des Massiv- und Stahlbaus, über solche des Mauerwerks- und Holzbaus auf die Bereiche Wärmedämmverbundsysteme, Glas, Gerüste, Lager, Lüftungsanlagen, Dämmstoffe, Abdichtungen, Rohrsanierung, Brandverhalten und Feuerwiderstand bis zu Behältern und Fahrbahnübergängen.
Verfahrensablauf (abZ)
Das (Verwaltungs-)Verfahren wird durch den Antrag auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung eingeleitet. An dem Verfahren sind der Antragsteller, das DIBt und ggf. der zuständige Sachverständigenausschuss des DIBt beteiligt. Das Ablaufdiagramm zeigt den prinzipiellen Ablauf eines Zulassungsverfahrens im nationalen Bereich.
Der Ablauf des Zulassungsverfahrens ist von wesentlicher Bedeutung dafür, dass das DIBt für seine Kunden qualitativ anspruchsvolle Zulassungen in möglichst kurzer Zeit und mit möglichst geringem Prüf- und Beurteilungsaufwand erteilen kann. Allgemeine Hinweise zu diesen Methoden finden Sie unter "Verfahrensmethoden". Dort finden Sie sowohl eine Kurzfassung mit einem Überblick über die einzelnen Maßnahmen, wie auch eine Langfassung mit Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen.
Erfahren Sie mehr zur Absturzsicherung INTEGRA.
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